Sikorski Transporte GmbH, Syker Str. 30, 28844 Weyhe. Seit dem 01.10.2020 arbeiten + haften wir ausschließlich nach dem neuen HBG-Frachtrecht der gesetzlichen Regelhaftung.
Die Firma Sikorski Transporte GmbH (ST-GmbH) betreibt ein Transportunternehmen für eilige Kuriersendungen und Kleintransporte, die den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Vorschriften des HGB unterliegen.
Die Fahrten werden entweder von den Inhabern der Firma selbst oder von angestellten Fahrern durchgeführt. Außerdem können durch ST-GmbH Aufträge an selbständige Unternehmer vermittelt werden.
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen ST-GmbH und dem Auftraggeber. Anderslautende abweichende AGBs des jeweiligen Auftraggebers werden von ST- GmbH nicht akzeptiert.
1. Die Transporte unterliegen dem – Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), neuester Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten ergänzend die CMR.
2. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen ST-GmbH und dem Auftraggeber zustande, sei es durch direkten Vertragsabschluss oder durch Vermittlung von angestellten Fahrern. Der ST- GmbH bzw. der Kurier ist berechtigt, beim Frachtzahler eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen.
2a. ST-GmbH ist berechtigt Aufträge an selbständige Unternehmer oder Fremdfirmen zu vermitteln. Bei diesen Aufträgen haftet ausschließlich der Unternehmer/Fremdfirma für eventuelle Schäden etc. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über ST-GmbH.
3. Gegenstand des Beförderungsvertrages ist die Abholung und die Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger einschließlich aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Transportgut an den Empfänger oder einen empfangsbereiten Dritten abzuliefern.
Die Beförderung von Personen, Gefahrgut, sowie Sendungen, die dem Postmonopol (Paragraf 2 PostG) unterliegen, ist ausgeschlossen. Die Beförderung erfolgt durch ST-GmbH oder beauftragte Frachtführer mit Kraftfahrzeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln.
Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen oder Ähnliches werden nur auf ausdrückliche, schriftliche Weisung des Auftraggebers beim Empfänger angefordert.
4. Das Beförderungsendgeld richtet sich nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen und bekannten Preislisten von ST-GmbH oder gesonderten Tarifvereinbarungen. Für die Abrechnung wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die schnellste (in der Regel Autobahnverbindung) Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbringungsort zugrunde gelegt. Das Beförderungsentgeld ist sofort nach Rechnungslegung fällig. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. ST- GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% je angefangenen Monat ab Eintritts des Verzuges sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.
5. Das Inkasso erfolgt auf jeden Fall über ST-GmbH, wobei eine Rechnungsschreibung wöchentlich, bzw. nach Abschluss des Auftrages erfolgt.
6. Soll eine andere Person als der Auftraggeber Frachtzahler (Zahler des Beförderungsentgeltes) sein und befindet sich diese Person mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug, so kann ST- GmbH das Beförderungsentgelt vom Auftraggeber verlangen. Auftraggeber ist in diesem Falle die Person, die den Auftrag bei ST- GmbH angemeldet hat.
7. Bei einer Rechnungsschreibung unter Euro 30,- ist ST-GmbH berechtigt, für die Rechnungserstellung sowie für Porto und Papiere Euro 5,– zu berechnen.
8.Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Bei ungeeigneter, ungenügender Verpackung, entfallen jegliche Haftungen und der Versicherungsschutz. Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so wird der Kurier darauf hinweisen. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Erfolgen diese Informationen bei Auftragserteilung nicht, so kann ST- GmbH die Übernahme des Gutes ablehnen, die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Dem Auftraggeber obliegt es, für Transportgut, das durch Punkt 8. nicht abgedeckt ist, eine gesonderte Versicherung einzudecken oder hierfür gesonderte schriftliche Vereinbarungen mit ST-GmbH abzuschließen, soweit der Wert des zu transportierenden Gutes diesen Betrag übersteigt.
10. Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
11. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, welche die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden ST- GmbH. bzw. den Frachtführer von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers. In diesen Fällen ist die ST- GmbH oder deren beauftragtes Transportunternehmen berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von ST- GmbH oder deren beauftragtes Transportunternehmen, die seitens des Anspruchsstellers nachzuweisen ist. ST- GmbH oder deren beauftragtes Transportunternehmen haften nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
12. Der Kurier und Transportservice Sikorski Transporte GmbH haftet ausschließlich nach dem neuen ADSp und CMR neuster Fassung.
13. Jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme des Transportgutes beim Empfänger sofort bei dem Fahrer und/oder ST-GmbH zu reklamieren. Nicht sofort erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind unverzüglich nach der Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes zu reklamieren. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, genaue Mengen bei Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist (z.B. 1.500 Druckbögen auf einer Palette, oder 25 Kartons mit jeweils 250 Stück, usw.). Das Fehlen von Ablieferquittungen gem. Ziffer 3 ist binnen 3 Tagen nach Anlieferung des Gutes beim Fahrer und/oder ST-GmbH geltend zu machen. Werden vorstehende Fristen nicht eingehalten, entfällt jegliche Haftung der ST- GmbH bzw. des Kuriers. Möbel, Antiquitäten etc. sind grundsätzlich nicht versichert.
14. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit ST-GmbH ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Bremen vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen St- GmbH und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlung und Leistung ist 28844 Weyhe.
Mit Auftragserteilung werden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ anerkannt.
DATENSCHUTZ Die Firma Sikorski Transporte GmbH. ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt und Zusatzdaten selbst, oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu vermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei der Firma Sikorski Transporte GmbH geltend gemacht werden.
SCHLUSSBESTIMMUNG Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen
Weyhe, aktualisierter Stand, vom 01.07.2022
© Sikorski Transporte GmbH - 2022. Alle Rechte vorbehalten.